Anlage 3 - Ausbau der Erschließungsfla¨chen durch die Erbengemeinschaft Schenk im Baugebiet AF II

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 05.02.2026 TOP 15: Anregungen nach § 24 GO NRW und § 8 Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg von Hans-Georg Schenk

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 05.02.2026.

Textauszug

Anlage 3 zur Vorlage XI/113 7. Januar 2026 Schenk Architekten, Breslauerstraße 24, 57392 Schmallenberg Stadt Schmallenberg Bürgermeister Johannes Trippe Unterm Werth 1 57392 Schmallenberg Anregung gemäß §24 GO NRW und §8 der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg Verkehrserschließung, Verbindungsweg Baugebiet Altes Feld III an den Weißdornweg im Bebauungsplangebieten Nr163 Altes Feld II. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister Die Erbengemeinschaft Schenk möchte den Verbindungsweg selber ausführen und nach Fertigstellung auf Wunsch an die Stadt übergeben. Die Erbengemeinschaft Schenk hat vertraglich 2018 zugesichert, dass sie, falls es not- wendig wird, die Erschließung im Bebauungsplan Nr163 Altes Feld II Anbindung an den Weißdornweg an die Stadt zu übertragen. Die Erbengemeinschaft ist damals davon ausgegangen, dass Sie die Straße selber ausbaut. Im Zuge der Erschließung des neu- en Baugebiets Nr180 Altes Feld III soll dieser Straßenabschnitt von der Stadt ausge- baut werden. Im Bereich des Straßenabschnitts ist die Straßenbreite 6,00m. In den anderen Berei- chen geht die Straßenbreite bis zu 7,50m. Bei einem einheitlichen Straßenausbau durch die Stadt wird es zu Ungerechtigkeiten bei der Beitragsabrechnung kommen. Schon allein deshalb, weil die Stadt im Bebauungsplangebiet Altes Feld III die Straßen- grundstücke zu einem m2-Preis von ca. 34,00€ erworben hat und den Straßenabschnitt im Baugebiet Altes Feld II zu 0,00€ bekommen hat. Um diese Unterschiede in der Er- schließungs-Beitragsrechnung auszugleichen wird die Berechnung aufwendig. Wenn die Erbengemeinschaft Schenk die Straße selber ausbaut, wie damals vorgese- hen, und nach Fertigstellung auf Wunsch der Stadt übergibt, entstehen keine Abrech- nungsprobleme. Da die Baugrundstücke des BP Altes Feld III der Stadt gehören, kann die Stadt die Grundstücke als fertig Erschlossen verkaufen. Sie braucht für diese keine Erschließungsbeitrags-Berechnungen aufstellen. Ein weiteres Problem ist, dass...