Vorlagendokument

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 05.02.2026 TOP 13: Artikelsatzung zur Änderung der Jugendamtssatzung

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 05.02.2026.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/25 Datum: 12.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Jugendhilfeausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Jugendamt Herr Frisse Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Jugendamt TOP: Artikelsatzung zur Änderung der Jugendamtssatzung Produktgruppe: 36.02 Kinder- und Jugendarbeit 1. Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den der Vorlage XI/25 angefügten Entwurf der Artikelsatzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt (Anlage 1) als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Am 10.06.2025 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausfüh- rungsgesetze zum SGB VIII beschlossen. Durch Artikel 1 des v. g. Gesetzes wird das erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG NW) geändert und die Zahl der (möglichen) beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von bisher 9 auf 11 erweitert. Neben den bisherigen beratenden Mitgliedern können zukünftig auch Vertretungen der örtlichen Jugendringe und der örtlichen Jugendselbstvertretungen dem Jugendhilfeaus- schuss angehören. Die aktuelle Textfassung der Satzung für das Jugendamt sieht bisher nicht vor, dass die v. g. Vertretungen als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss berufen werden können. Es wird vorgeschlagen, die Textfassung der Jugendamtssatzung den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Der Gesetzgeber hat weiterhin redaktionelle Änderungen vorgenommen und die „Entsende- stellen“ anders benannt (z. B. alt – eine Vertreterin / ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der/die von der Direktorin / dem Direktor der Agentur für Arbeit bestellt wird /// neu – eine Vertretung der Arbeitsverwaltung, die von der Geschäftsführung der zuständigen Agentur für Arbeit bestellt wird). Die Textfassung der Jugendamtssatzung sollte diese Änderu...