Anlage 2 - Ausbau der Erschließungsfla¨chen durch die Erbengemeinschaft Schenk
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 05.02.2026.
Textauszug
Anlage 2 zur Vorlage XI/113 7. Januar 2026 Schenk Architekten, Breslauerstraße 24, 57392 Schmallenberg Stadt Schmallenberg Bürgermeister Johannes Trippe Unterm Werth 1 57392 Schmallenberg Anregung gemäß §24 GO NRW und §8 der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg Verkehrserschließung auf den Grundstück der Erbengemeinschaft Schenk im Bebauungsplangebieten Nr180 Altes Feld III. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister Die Erbengemeinschaft Schenk möchte die Erschließung auf ihren Grundstück selber ausführen und nach Fertigstellung auf Wunsch an die Stadt übergeben. Die Erbengemeinschaft Schenk ist Eigentümer von ca. 19% der Fläche des Baugebiets Altes Feld III. Durch schon bestehende Vereinbarungen beteiligt sich die Erbengemein- schaft zu 19% an den Planungskosten. Der ökologische Ausgleich für die eigenen Flä- chen wird zu 100% selbst getragen. Im Bereich des Grundstückes Schenk ist die Straßenbreite 6,00m. In den anderen Be- reichen geht die Straßenbreite bis zu 7,50m. Bei einem einheitlichen Straßenausbau durch die Stadt kann es zu Ungerechtigkeiten bei der Erschließungs-Beitragsabrech- nung kommen. Die Berechnung wird sehr aufwendig. Wenn die Erbengemeinschaft Schenk die Straße selbst ausbaut und nach Fertigstel- lung auf Wunsch der Stadt übergibt, entstehen keine Abrechnungsprobleme. Da die an- deren Grundstücke der Stadt gehören, brauchen für diese keine Erschließungsbeitrags Berechnungen aufgestellt werden. Mit freundlichen Gruß Hans-Georg Schenk Dipl.-Ing. H.-G. Schenk Telefon [49] (2972) 2610 Telefax [49] (2972) 4394 Email info@schenk-architekten.de Internet http://www.schenk-architekten.de Seite 1 von 1