Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 05.02.2026.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/114 Datum: 23.01.2026 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Ordnungsamt/Allgemeine Sicherheit und Ord- Herr Siepe nung Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Bürgermeisterbüro Ordnungsamt TOP: Anregung nach § 24 GO NRW und § 8 Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg von der NABU Schmallenberg Produktgruppe: 12.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung 1. Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung beschließt, den Antrag der NABU Gruppe Schmallenberg, vertreten durch Herrn Hans-Georg Schenk, „Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln in der Natur und im urbanen Raum soll das Bußgeld drastisch auf 250 Euro pro Stück erhöht werden.“ vom 12.01.2026 abzulehnen. 2. Sachverhalt und Begründung: Es wird auf die beigefügte Anregung der NABU Gruppe Schmallenberg, vertreten durch Herrn Hans-Georg Schenk, „Für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln in der Natur und im urbanen Raum soll das Bußgeld drastisch auf 250 Euro pro Stück erhöht werden.“ vom 12.01.2026 verwiesen. Anregungen nach § 24 GO NRW sind immer an den Rat gerichtet. Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes steht in Nordrhein-Westfalen der „Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Nord- rhein-Westfalen“ zur Verfügung. Dieser räumt für das Wegwerfen von zum Beispiel Hausmüll oder Zigarettenkippen auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einen Ver- warnungs- bzw. Bußgeldrahmen von 100 Euro bis 100.000 Euro ein. Grundsätzlich handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten-Verfahren immer um Einzelfallent- scheidungen, bei der die Behörde unter anderem unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit Ermessen auszuüben hat. Danach kann das Bußgeld auch niedriger oder beispielsweise bei Wiederholungstätern höher ausfallen. Aus den vorgenannten Gründen ist der Antrag zurückweisen.