Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 25.06.2020.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. IX/1460 Datum: 14.02.2020 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schul- und Frau Hansknecht Sportangelegenheiten Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Amt für Bildung, Kultur und Sport TOP: Änderung des Schulnamens der Hauptschule Produktgruppe: 21.01 Bereitstellung schulischer Einrichtungen und Leistungen 1. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 6 Abs. 6 SchulG NRW: Der Name der Christine-Koch-Schule – Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schmallenberg wird ab dem Schuljahr 2020/21 (01.08.2020) geändert. Die Schule führt künftig den Namen: Schule am Wilzenberg Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schmallenberg - Sekundarstufe I - 2. Sachverhalt und Begründung: Mit Schreiben vom 20.12.2019 beantragt die Gemeinschaftshauptschule der Stadt Schmal- lenberg die Änderung des Schulnamens von „Christine-Koch-Schule“ in „Schule am Wilzen- berg“ zum Schuljahr 2020/2021. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Auf die dort genannten Gründe wird verwiesen. Der Schulname muss den Anforderungen des § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW (SchulG) genügen. Danach führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger (Stadt Schmallenberg), die Schulform (Hauptschule) und die Schulstufe (Sekundarstufe I) angibt. 2 Bei Grundschulen und Hauptschulen ist auch die Schulart (Gemeinschaftshauptschule) anzugeben. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Die Änderung des Schulnamens ist Angelegenheit des Schulträgers und nicht genehmi- gungspflichtig. Der Beschluss muss der Aufsichtsbehörde aber angezeigt werden. Nach Prü- fung wird von dort die Änderung des amtlichen ...