Vorlagendokument

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 25.06.2020 TOP 4: Jahresabschluss 2019a) Feststellung des Jahresabschlussesb) Verwendung des Jahresergebnissesc) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 25.06.2020.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. IX/1524 Datum: 12.06.2020 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung Herr Plett Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: TOP: Jahresabschluss 2019 a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Verwendung des Jahresergebnisses c) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Produktgruppe: 11.05 Finanzmanagement und Rechnungswesen 1. Beschlussvorschlag: 1.1 Der Rat der Stadt Schmallenberg stellt die Bilanz zum 31.12.2019 mit der ausgewiese- nen Bilanzsumme von 223.982.523,87 € sowie die Ergebnisrechnung 2019 mit dem ausgewiesenen Jahresüberschuss von 4.684.547,18 € fest und genehmigt die in der Anlage dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. nimmt diese zur Kenntnis. 1.2 Der Rat beschließt, den Jahresüberschuss von 4.684.547,18 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. 1.3 Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2019. 2. Sachverhalt und Begründung: Mit Vorlage IX/1523 wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss der Bericht des Rechnungs- prüfungsamtes des Hochsauerlandkreises über die Durchführung der örtlichen Rechnungs- prüfung für das Haushaltsjahr 2019 vom 20.05.2020 sowie der Bericht der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Köln, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 nebst Anhang und Lagebericht vom 27.05.2020 zur Beratung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss berät in seiner Sitzung am 23.06.2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019. Gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW hat der Rech- nungsprüfungsausschuss gegenüber dem Rat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprü- fung schriftlich Stellung zu nehmen. Aufgrund der zeitlichen Abfolge der Sitzungen wird über 2 das Ergebnis der Prüfung mündlich berichtet bzw. die verfasste Stellungnahme im Rahmen der Ratssitzung verlesen. Bereits...