Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 10.12.2020.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/21 Datum: 25.11.2020 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Albers Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung TOP: Wassergebühren für das Jahr 2021 - Erlass des 8. Nachtrags der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserver- sorgungssatzung Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des 8. Nachtrages zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Schmallenberg als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: In kostenrechnenden Einrichtungen, wie die der Wasserversorgung, sollen gem. § 6 Kom- munalabgabengesetz NRW (KAG NRW) die durch die Einrichtung ausgelösten Kosten über Gebühren gedeckt werden. Zur Verstetigung der Gebühr sind Kalkulationszeiträume von drei Jahren zulässig. Die Stadt Schmallenberg verfährt in allen kostenrechnenden Einrichtungen entsprechend und kalkuliert die Gebühr über einen längeren Zeitraum. Überschüsse der ersten Jahre des Kalkulations- zeitraums dienen der Finanzierung von Fehlbeträgen des späteren Kalkulationszeitraumes. Ergibt sich in den Jahresergebnissen eine Veränderung im Vergleich zur Kalkulation, kann dies zu einer Verlängerung bzw. Verkürzung des angestrebten Kalkulationszeitraumes füh- ren. Die Wassergebühren wurden letztmalig zum 01.01.2016 neu festgesetzt. Der Gebührensatz beträgt seitdem 1,15 €/m³ bezogenen Frischwassers zzgl. einer nach der Größe des einge- bauten Wassermessers gestaffelten Grundgebühr. Für den Standardzähler (Ein/Zweifamilienhaus) beträgt diese 87,50 €/Jahr (alle Gebühren zzgl. der gültigen Umsatz- steuer). 2 Die damalige Gebührenkalkulation erfolgte kostendeckend...