Vorlagendokument

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 15.12.2020 TOP 8: Abwassergebühren für das Jahr 2021

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 15.12.2020.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/18 Datum: 12.11.2020 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Albers Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Abwassergebühren für das Jahr 2021 Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt, die mit 1. Nachtrag der Gebührensatzung zur Entwässe- rungssatzung vom 30.11.2018 beschlossenen Abwassergebühren beizubehalten. 2. Sachverhalt und Begründung: Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung der Stadt Schmallenberg. Gem. § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) sollen die voraussichtlichen Kosten durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden. Kostenüber- deckungen oder Kostenunterdeckungen sollen innerhalb von 4 Jahren nach dem Kalkulati- onszeitraum ausgeglichen werden. Die Kalkulation der Abwassergebühren 2021 ergibt zu deckende Aufwendungen in Höhe von 5.604.710 €. Den Aufwendungen stehen, unter Berücksichtigung der im Jahr 2020 geltenden Abwassergebühren, Erträge in Höhe von 5.407.000 € gegenüber. Die Kalkulation schließt im Ergebnis mit einer Unterdeckung von rd. 197.000 € ab. Die seit dem Jahr 2019 gültigen Ge- bührensätze sind insofern nicht aufwandsdeckend. Die Kalkulation der Gebührensätze erfolg- te gem. § 6 KAG NRW vor dem Hintergrund, erwirtschaftete Überschüsse aus Vorjahren gebührenmindernd wieder einzubringen. Die Kostenüberdeckungen wurden in einem Son- derposten verbucht, der entsprechend der Unterdeckung aufgelöst wird. In der Folge konnte im Jahr 2016 der bis dahin gültige Gebührensatz von 2,49 €/m3 auf 2,38 €/m3 und im Jahr 2019 nochmals auf 2,30 €/m3 gesenkt werden. Die kalkulierte Unterdeckung im Gebühre...