Vorlagendokument

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 02.09.2021 TOP 13: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 1. HJ 2021

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 02.09.2021.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/265 Datum: 10.08.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Finanzabteilung Frau Burmann Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung TOP: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 1. HJ 2021 Produktgruppe: 11.05 Finanzmanagement und Rechnungswesen 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aus- zahlungen in Höhe von 12.909,06 € zur Kenntnis und genehmigt die beschriebenen außer- planmäßigen Auszahlungen in Höhe von 40.000,00 €. 2. Sachverhalt und Begründung: Gemäß § 83 Gemeindeordnung NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates, sofern sie „erheblich“ sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die Wesentlichkeitsgrenze wurde mit Einführung des NKF im Jahr 2006 durch die Stadtvertretung mit 10.000 € festgelegt. Die Information der Verwaltung über entstandene bzw. voraussichtlich entstehende über- und außerplanmäßige Auszahlungen erfolgt regelmäßig in einer gesammelten Vorlage1, sofern nicht eine geson- derte Beschlussfassung im Zusammenhang mit einer entsprechenden Maßnahme erfolgt. Im ersten Halbjahr 2021 sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlun- gen, deren Überschreitung im Einzelnen unter dem Betrag von 10.000 € liegen, in Höhe von 12.909,06 € entstanden. Diese bedürfen keiner Genehmigung und werden der Stadtvertre- tung daher zur Kenntnis gegeben. Genehmigungspflichtige außerplanmäßige Auszahlungen sind in Höhe von 40.000,00 € ab- sehbar und werden der Stadtvertretung hiermit zur Genehmigung vorgelegt. 1 Einzelvorlagen für das 1. Halbjahr eines Jahres und des 3. Quartals. Die Beschlussfassung für das 4. Quartal e...