Anlage Vertrag technische Betriebsführung Schmallenberg-Eslohe

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 29.09.2021 TOP 4: Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eslohe auf dem Gebiet der Wasserversorgung- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 29.09.2021.

Textauszug

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die technische Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Eslohe (Sauerland) zwischen der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg vertreten durch Herrn Bürgermeister Burkhard König sowie der Gemeinde Eslohe (Sauerland), Schultheißstraße 2, 59889 Eslohe vertreten durch Herrn Bürgermeister Stephan Kersting Präambel Die Stadt Schmallenberg sowie die Gemeinde Eslohe versorgen in ihrem jeweiligen Gemein- degebiet die Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge mit Trinkwasser. In beiden Gemeindegebieten bestehen neben der kommunalen Versorgung auch Drittversorger wie Wasserbeschaffungsverbände, Wasserbeschaffungsvereine, Wasser- beschaffungsinteressentengemeinschaften sowie Einzelversorger. Die Stadt Schmallenberg und die Gemeinde Eslohe arbeiten seit dem Jahr 2011 gemein- schaftlich auf dem Gebiet der Wasserversorgung zusammen. Mit Vertrag vom 20.09.2011 wurde eine gemeinsame technische Betriebsführung unter Federführung der Stadt Schmal- lenberg vereinbart. Beide Kommunen bekräftigen, die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserversorgung dauerhaft weiterführen und intensivieren zu wollen. Hierzu wollen die Vertragspartner die Aufgabe des technischen Betriebs der Wasserversorgungsan- lagen unter Beibehaltung der Selbständigkeit der Versorger neu regeln. Hierzu vereinbaren die Vertragsparteien folgendes: § 1 Vertragsinhalt (1) Die Gemeinde Eslohe überträgt die technische Betriebsführung des gemeindlichen Was- serversorgungsnetzes auf die Stadt Schmallenberg. Die Stadt Schmallenberg übernimmt im Rahmen der technischen Betriebsführung die nachfolgend näher definierten Aufgaben und Pflichten. (2) Mit der Übernahme der technischen Betriebsführung handelt die Stadt Schmallenberg als verantwortlicher Betriebsführer im Sinne der Ziffer 4 tlw. in Verbindung mit Zf. 7 des Ar- beitsblattes W 1000 (A). (3) Die Aufgabenübertragung beinhaltet nicht die kaufmännische Betriebsführu...