Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 29.09.2021.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/282 Datum: 30.08.2021 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung TOP: Abfallgebühren für das Jahr 2022 Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt, die mit dem 8. Nachtrag der Gebührensatzung zur Abfallent- sorgungssatzung vom 16.10.2018 festgesetzten Gebühren für das Jahr 2022 beizubehalten. 2. Sachverhalt und Begründung: Die Stadt Schmallenberg erhebt zur Deckung der Kosten aus der Abfallentsorgung gem. § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in Verbindung mit der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung Benutzungsgebühren. Die erstellte Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 174.400 € ab. Den erwarteten Gesamtaufwendungen der Abfallentsorgung von 1.899.400 € stehen (unter Annahme der Gebührensätze des Jahres 2021) Erträge von rd. 1.727.000 € gegenüber. Die Erträge setzen sich neben der Abfallgebühr aus dem Verkauf von blauen Müllsäcken, der Mülltonnentauschgebühr sowie der Transportkostenerstattung zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich in der Restabfall- und Sperrmüllentsorgung erhöhte Aufwendungen. Die Statistik der letzten Jahre zeigt, dass die Sammelmengen in diesem Bereich stetig steigen, was in der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen ist. Die Kosten für die Einsammlung von Abfall ergeben sich gemäß dem Entsorgungsvertrag aus der Anzahl der gekippten Behälter. Im Bereich Bioabfall sind die Behälterzahlen gestie- gen. Die Kosten für die Einsammlung des Bioabfalls steigen entsprechend. Ebenso ist eine Anhebung der Personal- und Verwaltungsgemeinkosten entsprechend...