Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 23.06.2022.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/467 Datum: 16.05.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Finanzabteilung Herr Plett Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung TOP: Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Schmallen- berg für das Haushaltsjahr 2022 Produktgruppe: 61.01 Allgemeine Finanzwirtschaft 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 1. Nachtragssat- zung zur Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2022 als Sat- zung. 2. Sachverhalt und Begründung: Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 12.05.2022 über den Antrag der CDU- Ratsfraktion zur Vorbereitung eines Entlastungspakets für Schmallenberg beraten, das ne- ben dem Verzicht auf die Erhebung von Kindergartenbeiträgen auch die Senkung der Grund- und Gewerbesteuern zum Inhalt hat. Hierzu wird auf die Vorlage X/445 verwiesen. Im Rah- men der Beratung über das Entlastungspaket wurde von der Stadtvertretung mehrheitlich beschlossen, die Grundsteuerhebesätze A und B um jeweils 10 % und den Gewerbesteuer- hebesatz um 5 % zu senken. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf der 1. Nach- tragssatzung zur Haushaltssatzung 2022 öffentlich bekannt zu machen und den Satzungs- beschluss für die nächste Sitzungsrunde vorzubereiten. Die Senkung der Grund- und Gewerbesteuern führt im laufenden Haushaltsjahr 2022 zu ei- ner steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbebetriebe in Höhe von rd. 1 Mio. €1. Die Entlastungswirkung stellt sich wie folgt dar: 1 Berechnung an Hand der Haushaltsplanansätze 2022 Hebesatz Ansatz Hebesatz Steuer- alt Haushalt 2022 neu entlastung Grundsteuer A 200 v.H. 130.000 € 180 v.H. 13.000 € Grundsteuer B 400 v.H....