Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 23.06.2022.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/469 Datum: 17.05.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Schmallenberg Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Ordnungsamt Herr Dornseifer Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung Ordnungsamt TOP: Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Schmallenberg Produktgruppe: 55.03 Friedhöfe 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Schmallenberg / Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtver- tretung Schmallenberg folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schmallenberg (Friedhofssatzung) gemäß dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Sat- zungsentwurf. 2. Sachverhalt und Begründung: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es noch etwas mehr als zwanzigtausend Kommunal- friedhöfe mit insgesamt zwischen 20 und 30 Millionen Grabstätten. Das Friedhofswesen un- terliegt entsprechend der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung der ausschließ- lichen Gesetzgebungsbefugnis der Bundesländer. Ungeachtet der sich hieraus ergebenden – historisch gewachsenen – unterschiedlichen rechtlichen Ausgangssituation im Einzelfall ist die Einrichtung und Unterhaltung von Friedhöfen in Nordrhein-Westfalen ebenso wie in an- deren Bundesländern eine öffentliche Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft, deren Wahrneh- mung grundsätzlich den Städten und Gemeinden als subsidiäre Pflichtaufgabe obliegt. Der Friedhofsträger ist daher nicht nur befugt, sondern sogar gehalten, die Benutzung des Friedhofs durch den Erlass einer diesbezüglichen Satzung zu regeln. Für den einzigen kommunalen Friedhof der Stadt in der Kernstadt Schmallenberg ist dies zuletzt mit der Sat- zung erfolgt, die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist (s. Anlage 2). Die Novellierung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsge- setz - BestG NR...