Vorlagendokument

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 29.09.2022 TOP 7: 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung- Satzungsbeschluss

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 29.09.2022.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/532 Datum: 07.09.2022 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I III gesehen: Finanzabteilung TOP: 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssat- zung - Satzungsbeschluss Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt, die mit 8. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 16.12.2020 festgesetzten Gebühren für das Jahr 2022 bei- zubehalten. Sie beschließt darüber hinaus den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des 9. Nachtrags der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Schmallenberg als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Wassergebühren 2023 Die Stadt Schmallenberg erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die öffentliche Wasserver- sorgungsanlage Gebühren gem. § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW). Für das Jahr 2023 ist keine Anpassung der bestehenden Gebührentarife erforderlich. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 (Anlage 2 zur Vorlage) ergibt unter Berücksichti- gung der aktuellen Gebührensätze im Ergebnis eine Unterdeckung von 84.920 €. Den Auf- wendungen in Höhe von 2.799.800 € stehen Erträge in Höhe von 2.714.880 € gegenüber. Die Erträge setzen sich im Wesentlichen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen, öf- fentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sowie den Benutzungsgebühren zusammen. 2 Änderungen bei den Haushaltsansätzen ergeben sich insbesondere bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, des sonstigen unbeweglichen Vermögens, sowie bei der Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen. Die Haushaltsansätze wurden unter Berücksichtigung ...