Anlage 1 - Nachtrag Satzung VerwGebühren
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 24.11.2022.
Textauszug
Anlage 1 zu Vorlage X/569 1. Nachtrag zur Satzung über Verwaltungsgebühren der Stadt Schmallenberg vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NRW vom 23.08.1999 (GV NRW S. 524) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Schmallenberg in seiner Sitzung am ________ folgenden 1. Nachtrag zur Satzung über Verwaltungsgebühren der Stadt Schmallenberg vom 09.09.2016 beschlossen: § 1 § 2 Absatz 3 wird neu eingefügt: (3) Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird zusätzlich zu der im Gebührentarif jeweils festgesetzten Gebühr die Umsatzsteuer nach der im Umsatzsteuergesetz festgelegten Höhe erhoben. § 2 Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.