Anlage 1 - Nachtrag Satzung VerwGebühren

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 24.11.2022 TOP 12: Erlass von Nachträgen zu den Satzungen über Verwaltungsgebühren sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 24.11.2022.

Textauszug

Anlage 1 zu Vorlage X/569 1. Nachtrag zur Satzung über Verwaltungsgebühren der Stadt Schmallenberg vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/ SGV NRW 610) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NRW vom 23.08.1999 (GV NRW S. 524) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Schmallenberg in seiner Sitzung am ________ folgenden 1. Nachtrag zur Satzung über Verwaltungsgebühren der Stadt Schmallenberg vom 09.09.2016 beschlossen: § 1 § 2 Absatz 3 wird neu eingefügt: (3) Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird zusätzlich zu der im Gebührentarif jeweils festgesetzten Gebühr die Umsatzsteuer nach der im Umsatzsteuergesetz festgelegten Höhe erhoben. § 2 Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.