Anlage 2 - Nachtrag Satzung Entgelte FW
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 17.11.2022.
Textauszug
Anlage 2 zu Vorlage X/569 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg vom _________ Der Rat der Stadt Schmallenberg hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung und § 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW S. 886) in der zurzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am _______ folgenden 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg vom 09.09.2016 beschlossen: § 1 § 3 Absatz 3 wird wie folgt geändert: (3) Die Höhe des Kostenersatzes und der Entgelte bestimmt sich nach dem Kosten- und Entgelttarif entsprechend § 6 dieser Satzung. Soweit erbrachte Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird zusätzlich zu den aufgeführten Kosten- und Entgelttarifen die Umsatzsteuer nach der im Umsatzsteuergesetz festgelegten Höhe erhoben. § 2 Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft