Anlage 2 - Nachtrag Satzung Entgelte FW

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 17.11.2022 TOP 7: Erlass von Nachträgen zu den Satzungen über Verwaltungsgebühren sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 17.11.2022.

Textauszug

Anlage 2 zu Vorlage X/569 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg vom _________ Der Rat der Stadt Schmallenberg hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung und § 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW S. 886) in der zurzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am _______ folgenden 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg vom 09.09.2016 beschlossen: § 1 § 3 Absatz 3 wird wie folgt geändert: (3) Die Höhe des Kostenersatzes und der Entgelte bestimmt sich nach dem Kosten- und Entgelttarif entsprechend § 6 dieser Satzung. Soweit erbrachte Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird zusätzlich zu den aufgeführten Kosten- und Entgelttarifen die Umsatzsteuer nach der im Umsatzsteuergesetz festgelegten Höhe erhoben. § 2 Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft