Anlage 1 zur Vorlage X/619

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 02.02.2023 TOP 7: 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schmallenberg

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 02.02.2023.

Textauszug

Anlage 1 zur Vorlage X/619 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schmallenberg Gegenüberstellung aktuelle Fassung / Änderungsvorschlag (Synopse) Aktuelle Fassung Änderungsvorschlag (Änderungen sind rot dargestellt) § 5 § 5 Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss (4) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Haupt- und Finanzaus- (4) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Haupt- und Finanzaus- schuss über: schuss über: 4.2 Die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 4.2 Die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 10.000 €, aber nicht mehr als 50.000 € im Einzelfall. 10.000 €, aber nicht mehr als 50.000 € im Einzelfall sowie die Veräußerung von Holz aus dem Stadtforst ab einem Kaufvertragswert von 500.000 € netto. Aktuelle Fassung Änderungsvorschlag (Änderungen sind rot dargestellt) § 11 § 11 Bürgermeister Bürgermeister (4) Bei den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 14 Abs. 1 (4) Bei den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg ist der Bürger- der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg ist der Bürger- meister ermächtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel meister ermächtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ohne Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - Grundstücke bis zu einem Vertragswert in Höhe von 10.000 € - Grundstücke bis zu einem Vertragswert in Höhe von 10.000 € zu kaufen, zu verkaufen oder zu tauschen, zu kaufen, zu verkaufen oder zu tauschen, Anlage 1 zur Vorlage X/619 - Straßenflächen oder andere öffentliche Bedarfsflächen zu - Straßenflächen oder andere öffentliche Bedarfsflächen zu einem Preis von bis zu 15,00 €/qm oder 50 % des Bauland- einem Preis von bis zu 15,00 €/qm oder 50 % des Bauland- preises (Richtwert) zu erwerben, preises (Richtwert) zu erwerben, Über die durchgeführten Grundstücksgeschäfte ist der Rat - Holz aus dem Stadtforst bis zu einem Kaufvertragswert in ständig zu infor...