Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 02.02.2023 TOP 10: 5. Transparenzbericht über den Spezial-AIF "Schmallenberg-Fonds" zum Stichtag 31.12.2022

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 02.02.2023.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/604 Datum: 18.01.2023 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Anlageausschuss Haupt- und Finanzausschuss X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung Herr Plett Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: TOP: 5. Transparenzbericht über den Spezial-AIF "Schmallenberg-Fonds" zum Stich- tag 31.12.2022 Produktgruppe: 11.05 Finanzmanagement und Rechnungswesen 1. Beschlussvorschlag: Der Anlageausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss nehmen den 5. Transparenz- bericht über den Spezial-AIF „Schmallenberg-Fonds“ für das Berichtsjahr 2022 zur Kenntnis. 2. Sachverhalt und Begründung: Im Jahr 2020 ist der Schmallenberg-Fonds als Spezialfonds für städtische Kapitalanlagen eingerichtet worden. Öffentliche Stellen müssen bei der Geldanlage spezielle Vorschriften beachten. So fordert der Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich- stellung des Landes NRW vom 19.12.2017 eine fortlaufende Überwachung und Kontrolle der Geldanlagen. Die Stadt hat mit der laufenden Kontrolle und Überwachung die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH beauftragt. Bestandteil des Controlling-Auftrages ist die Vorlage regelmäßiger Berichte1, die unterjährig dem Anlageausschuss vorgelegt und dort beraten werden. Gemäß § 6 Abs. 2 der städti- schen Anlagerichtlinie ist zudem dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich ein Bericht über die Entwicklung der Kapitalanlagen vorzulegen. Zur Information der Gremien ist dieser Vor- lage als Anlage der 5. Transparenzbericht des Schmallenberg-Fonds zum Stichtag 31.12.2022 beigefügt. Die Vorberatung im Anlageausschuss erfolgt in dessen Sitzung am 01.02.2023. 1 Vorlage von Transparenzberichten zu den Stichtagen 30.06. und 31.12. sowie von Risikoberichten zum 31.03. und 30.09.