Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 02.02.2023 TOP 8: Anschaffung eines Forstschleppers für den Stadtforst Schmallenberg

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 02.02.2023.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/609 Datum: 13.01.2023 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Forst Herr Bröker Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Amt für Stadtentwicklung/Forst Amt für Stadtentwicklung TOP: Anschaffung eines Forstschleppers für den Stadtforst Schmallenberg Produktgruppe: 55.01 Öffentliches Grün 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für den Stadtforst Schmallenberg die Anschaf- fung eines Forstschleppers sowie diverser Anbaugeräte vorzunehmen und die Ausschrei- bungen durchzuführen. 2. Auswirkungen auf den Haushalt: Aufwand/Auszahlung: Produkt: Verbuchung: Nr. 550103 Konto: Jahr: 250.000 € netto Text Stadtforst ☐ Ergebnisplan 78310 2023 Ertrag/Einzahlung: Maßnahme: ☒ Finanzplan 703 - Anschaffung Fahrzeuge ☒ Mittel stehen zur Verfügung Auswirkungen auf Folgejahre: ☐ Mittel stehen nicht bzw. nicht in ausreichender Abschreibungsaufwand: NKF-Nutzungsdauer (Jahre): Höhe zur Verfügung Deckungsvorschlag: 31.250 € 8 3. Sachverhalt und Begründung: Aufgrund von häufig wiederkehrenden Kalamitäten und den daraus geänderten Rahmenbe- dingungen im forstlichen Bereich plant der Stadtforstbetrieb die Anschaffung eines Forst- schleppers. Der Trecker soll im Wesentlichen in vier Teilbereichen eingesetzt werden. Teilbereich 1: Gefahrenbäume mit einem erheblichen Totholzanteil dürfen nach den aktuellen Anforderun- gen der Berufsgenossenschaft nur noch umgeseilt werden. Da in der Zukunft mit größerem Potenzial an Gefahrenbäumen zu rechnen ist, soll ein stadteigener Forstschlepper in diesem Bereich die Gefahrenbaumbeseitigung unterstützen. Aufgrund von immer häufig auftretenden Stürmen kommt es zu Einzelwürfen, welche sich auf den gesamten Stadtwald verteilen. Die Beseitigung von Sammelhieben ist aus forst- schutztechnischen Gründen zwingend erforder...