Anlage 1 zur Vorlage X/611
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 09.02.2023.
Textauszug
Anlage 1 zur Vorlage X/611 E n t w u r f Satzung der Stadt Schmallenberg vom ________________ über die Änderung des Flurbereinigungspla- nes der Flurbereinigung Holthausen – H.808 – Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976, jeweils in den z. Zt. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Schmallenberg am _________ folgende Än- derungssatzung beschlossen: Präambel Die Stadt Schmallenberg ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Oberkirchen, Flur 42, Flurstück 177 in Größe von 2.928 m², Gemarkung Oberkirchen, Flur 22, Flurstück 54 in Größe von 346 m², Gemarkung Oberkirchen, Flur 22, Flurstück 34 in Größe von 759 m², Gemarkung Oberkirchen, Flur 23, Flurstück 120 in Größe von 162 m², Gemarkung Oberkirchen, Flur 23, Flur- stück 121 in Größe von 1.216 m² und Gemarkung Oberkirchen, Flur 23, Flurstück 47 in Größe von 902 m². Diese Grundstücke sind im Flurbereinigungsplan Holthausen - H.808 - als Wirt- schaftswege ausgewiesen. Die Flurstücke werden zu den o.g. Zwecken nicht mehr benötigt. Die als Wirtschaftswege ausge- wiesenen Grundstücke sollen an anliegende Grundstückseigentümer veräußert werden. Der o.g. Flurbereinigungsplan wird wie folgt geändert: § 1 Zweckbestimmung Die Zweckbestimmung der Grundstücke Gemarkung Oberkirchen, Flur 42, Flurstück 177; Gemarkung Oberkirchen, Flur 22, Flurstück 54; Gemarkung Oberkirchen, Flur 22, Flurstück 34; Gemarkung Oberkirchen, Flur 23, Flurstück 120; Gemarkung Oberkirchen, Flur 23, Flurstück 121; Gemarkung Oberkirchen, Flur 23, Flurstück 47 wird aufgehoben. § 2 Anlagen und Bestandteile Die dieser Änderungssatzung zugrunde liegenden Grundstücke sind in den anliegenden Lage- planausschnitten, die Bestandteile dieser Satzung sind, dargestellt und farblich kenntlich ge- macht. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.