Vorlagendokument

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzung: 21.09.2023 TOP 4: Abwassergebühren für das Jahr 2024

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 21.09.2023.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/770 Datum: 08.08.2023 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Abwassergebühren für das Jahr 2024 Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung: Die Stadtvertretung bestätigt die im vergangenen Jahr mit dem 2. Nachtrag der Gebühren- satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg beschlossenen Gebührensätze für das Jahr 2024. 2. Sachverhalt und Begründung: Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung der Stadt Schmallenberg. Gem. § 6 KAG NRW sollen die voraussichtlichen Kosten durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden. Gebühren sind demnach kostendeckend zu kalkulie- ren. Die Kalkulation der Abwassergebühren wurde im vergangenen Jahr1 für den Zeitraum 2023-2025 vorgenommen. Von einem festgelegten Kalkulationszeitraum soll grundsätzlich nicht abgewichen werden. Mit der beigefügten Gegenüberstellung der anzusetzenden Aufwendungen und Erträge für das Jahr 2024 und der Ansätze der Kalkulation des vergangenen Jahres, erfolgt daher ledig- lich eine Überprüfung der Kostenentwicklung. Veränderungen ergeben sich insbesondere bei dem Klärkostenbeitrag sowie dem Sonder- beitrag B. Der Ruhrverband teilte mit, dass aufgrund der gestiegenen Energiekosten sowie 1 Vorlage X/523 der Zinsentwicklung mit höheren Aufwendungen zu rechnen ist. Es ergeben sich voraus- sichtlich Mehraufwendungen von rd. 97.000 €. Die Mehraufwendungen können zum Teil durch höhere Gebührenerträge, als im Rahmen der Kalkulation angenommen, gedeckt werden. Im Ergebnis wird sich jedoch ein voraussicht- licher Fehlbetrag von rd. 72.000 € ergeben, der in der...