Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 30.11.2023.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/847 Datum: 07.11.2023 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge RWG Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Tiefbauamt TOP: Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Schmallenberg Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Technische Ausschuss schlägt der Stadtvertretung vor, den der Vorlage beiliegenden Entwurf der 8. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes als Abwasserbeseiti- gungskonzept zu beschließen. 2. Sachverhalt und Begründung: Nach § 46 bzw. 47 Landeswassergesetz NRW (LWG) haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. Ein Instrument der Umsetzung und Dokumentation dieser Aufgabe ist das Abwas- serbeseitigungskonzept (ABK). Dieses gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten erforderli- cher Maßnahmen zur Ertüchtigung der Abwasseranlage. Es dient der Abstimmung mit den zuständigen Behörden, den Beteiligten der Abwasserbeseitigung sowie der Selbstbindung der Gemeinde. Mit Wirkung zum 01.10.2017 hat die Stadt Schmallenberg auf Grundlage des § 52 Abs. 2 LWG die Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers an den Ruhrverband übertra- gen. Davon ausgenommen ist die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts, welches weiterhin durch die Stadt aufzustellen und durch den Rat zu beschließen ist. Der Ruhrverband ist gemäß den vertraglichen Regelungen an die Investitionsplanungen aus dem ABK inhaltlich und zeitlich gebunden. Die bislang gültige 7. Fortschreibung des ABK der Stadt Schmallenberg stammte aus dem Jahr 2018 und dokumentierte den Zeitraum 2018 – 2023. Der Entwurf der 8. Fortschreibung schli...