Erg.-Satz. Zur Krummel Westernbödefeld - Aufhebung - VwVorlage X-969 Satzungsbeschluss - Anlage 1 Satzungstext

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 27.06.2024 TOP 6: Ergänzungssatzung "Zur Krummel", Ortsteil Westernbödefeld - Aufhebung- Prüfung und Auswertung der Offenlage respektive Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB- Satzungsbeschluss

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 27.06.2024.

Textauszug

Anlage 1 zur VwVorlage X/969 Stadt Schmallenberg E N T W U R F Satzung vom xx.xx.xxxx über die Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, vom 01.09.2005 In Anwendung der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ) in den jeweils zur Zeit gültigen Fas- sungen hat der Rat der Stadt Schmallenberg am xx.xx.xxxx die folgende Satzung beschlossen, der gem. § 34 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB eine Begründung gem. § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB zugehörig ist: § 1 Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld Die am 30.06.2005 vom Rat der Stadt Schmallenberg auf Grundlage von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung mit Begründung beschlossene, vom Bürgermeister der Stadt am 01.09.2005 unterzeichnete und mit der verfügten Bekanntmachung am 06.09.2005 in Kraft getretene Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, wird aufgehoben. Der bisherige Geltungsbereich der Satzung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen: § 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Aufhebungssatzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft, die Ergänzungssatzung „Zur Krummel“ vom 01.09.2005 tritt in Folge dessen am selben Tage außer Kraft. Schmallenberg, den xx.xx.xxxx König Bürgermeister 2023 11 27 Erg.-Satz. Zur Krummel – Aufhebung – Entwurf – Satzungstext.docx