Anlage 1 - Satzungsentwurf
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss vom 08.10.2024.
Textauszug
Anlage 1 zur Vorlage X/1064 9. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen in der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung) vom XXXX Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17. Juni 2003 in der zur Zeit gültigen Fassung, den §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schmallenberg vom 24.06.2022 in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Schmallenberg in seiner Sitzung am XXXXX folgenden 9. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen: § 1 § 1 Höhe der Gebühr wird wie folgt geändert: (1) Für die Benutzung der Friedhöfe und deren Einrichtungen im Stadtteil Schmallenberg, werden folgende Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben: I. Erwerb von Nutzungsrechten 1. Für ein Wahlgrab – Personen über 5 Jahren – je Stelle 1.152,00 € 2. Für ein Urnenwahlgrab 1.152,00 € 3. Für ein Reihengrab – Personen über 5 Jahren – 693,00 € 4. Für ein Reihengrab – Personen unter 5 Jahren (Kindergrab) – 457,00 € 5. Für ein Urnenreihengrab 693,00 € 6. Für ein anonymes pflegefreies Urnenreihengrab (Grabfeld D) - 519,00 € 7. Für eine Urnenreihenkammer – 1 Stelle 866,00 € (Nutzungszeit 30 Jahre) II. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern Je Stelle und Jahr 27,00 € III. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Urnenwahlkammern – je Kammer und Jahr 27,00 € IV. Benutzung der Leichenkammer bis zur Bestattung 152,00 € V. Benutzung der Friedhofskapelle 309,00 € VI. Mitnutzung einer Grabstelle durch ein Haustier 100,00 € VII. Grabbereitung und Zufüllen des Grabes einschl. Aufbewahrung und Überführung des Sarges mit Transportwagen von der Friedhofskapelle bis zum Grab bei 1. Personen über 5 Jahren 550,00 € 2. Kinder unter 5 Jahren (Kindergrab) 385,00 € 3. Urnen 165,00 € VIII. Bestattung in einer Urnenkammer 67,50 € IX. Umbettungen 1...