Anlage 4 Außenbereichssatzung Oberberndorf - VwVorlage X-1017 Satzungstext ENTWURF.pdf

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 12.09.2024 TOP 4: Außenbereichssatzung "Ortslage Oberberndorf"Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Oberberndorf- (Verfahrenseinleitender) Aufstellungsbeschluss

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 12.09.2024.

Textauszug

Anlage 4 zu VwVorlage X/1017 Stadt Schmallenberg - ENTWURF - Außenbereichsatzung (gem. §35 Abs. 6 Baugesetzbuch) „Ortslage Oberberndorf“ Ortsteil Oberberndorf vom:________ Prolog (Begründung) Die Stadt Schmallenberg, d.h. ihr weitläufiges, topografisch bewegtes Stadtbild, ist durch eine sehr disperse Siedlungsstruktur mit insgesamt 84 Orten und Wohnplätzen geprägt. Oberberndorf, ein kleines Dorf im westlichen Teil des Stadtgebietes, umgeben u.a. von den Ortsteilen Berghausen, Wormbach, Selkentrop und Arpe, ist eine dieser Ortschaften. Nicht zuletzt diese charakteristische Siedlungsstruktur und ihre weitreichenden Konsequenzen bewog die Stadtverantwortlichen im Jahr 2012 zum Beschluss des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Schmallenberg 2030“, welches zuletzt 2016 fortgeschrieben wurde und hinsichtlich der verschiedenen Ortsgrößen eine angepasste, abgestufte Funktionszuweisung als zentrales Stadtentwicklungsziel zum Inhalt hatte. Basis aller Überlegungen und Zielsetzungen war dabei stets jedoch der Anspruch des größtmöglichen Erhalts und Entwicklung der jeweiligen typischen dörflichen Strukturen: „Die Siedlungsstruktur erhalten und ortstypisch ergänzen“ (Leitziel 1 im ISEK Schmallenberg 2030, Teil B, S. 22). Dieser Anspruch kam und kommt für viele der Kleinorte aber oftmals schon dann an seine baurechtlichen Zulässigkeitsgrenzen, wenn es um gewisse, für die Zukunftsfähigkeit der Orte aufgrund des allgemeinen Strukturwandels im Grunde unerlässliche Umnutzungen und bauliche Veränderungen geht, da die Orte in der Regel im baurechtlichen Außenbereich gelegen sind und schon die meist fehlende Bauflächenhinterlegung im städtischen Flächennutzungsplan (FNP) ein baurechtlich genehmigungsbedürftiges Vorhaben verhindert. Dies gilt auch für Oberberndorf, welches im aktuell gültigen FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ definiert wird. Zudem finden sich oftmals große, ehemals i.d.R. landwirtschaftlich genutzte Hofanlagen, bewohnt von mehreren Generationen, wieder,...