Anlage 3 - 45. FNP-Änd. - VwVorlage X-1055 Feststellungsbeschluss - Stellungnahmen frühz. Beteiligung.pdf

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 10.10.2024 TOP 4: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt SchmallenbergZusammenfassende Änderung von "Gewerbliche Baufläche" in die Freiraumdarstellung "Fläche für die Landwirtschaft" für insgesamt 2 Teilflächen in den Ortsteilen Schmallenberg und Dorlar- Prüfung und Auswertung der Offenlage respektive Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB- Information über das Ergebnis der Vorlage gem. § 34 Abs. 5 LPlG NW- Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 10.10.2024.

Textauszug

Anlage 3 zu VwVorlage X/1055 Stellungsnahmen mit seinerzeitigem Abwägungsbeschlussergebnis aus den frühzeiti- gen Beteiligungsverfahren gem. BauGB zur 45. FNP-Änderung Aufgrund entsprechender gerichtlicher Entscheidungen in der Vergangenheit müssen der Stadtvertretung bei ihrer abschließenden Entscheidung bzw. ihrem abschließenden Beschluss über einen Bauleitplan, in diesem Fall dem Feststellungsbeschluss zur 45. FNP-Änderung, alle im Verfahren abgegebenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen unmittelbar vorliegen; ein bloßer Verweis auf vormalige Verfahrensunterlagen sei nicht ausreichend. Von daher sind in dieser Anlage 3 nachfolgend nochmals alle dahingehenden Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. BauGB zusammen mit den seinerzeit be- schlossenen Abwägungen (= VwVorlage X/835 v. 03.11.2023; einstimmiger Beschluss der Stadtvertretung vom 30.11.2023) beigefügt. Wie im Beschlussvorschlag ausgeführt, lautet dieser dahingehend, dass in seinem Rahmen auch die seinerzeitigen Abwägungsbeschlüsse nochmals bestätigt werden. Ein etwaig abweichender „Neu-Abwägungsbeschluss“ aufgrund geänderter Erkenntnisse ist allerdings nicht ausgeschlossen. Prüfung und Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB: Hinweis: Aus Datenschutzgründen dürfen der Öffentlichkeit keine personenbezogenen Angaben zu- gänglich gemacht werden (gem. Art. 4 Abs. 2 der Landesverfassung NRW). Für die Erstellung von Verwaltungsvorlagen (VwVorlagen) hat das zur Folge, dass private Stellungnahmen anonymisiert werden müssen. Bei den betroffenen Verfahren ist den VwVor- lagen-Ausfertigungen für die Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder als letztes Blatt ein „Schlüssel“ anzufügen, aus dem die jeweiligen Personen/-kreise, die sich zu Wort gemeldet haben, er- sichtlich sind – siehe hier Anlage 3 (VwVorlage X/835). Anregungen und Hinweise: Abwägungs- und Beschlussvorschlag: 1.) Stellungnahme Privatperson Nr. 1 Stellungnahme vom 29.10.2023 Der hier in Rede stehende Änd...