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Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 05.12.2024.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1091 Datum: 22.11.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: I Bürgermeisterbüro/Ratsbüro Frau Lingemann/Herr Piechaczek Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung Bürgermeisterbüro TOP: Nachbesetzung in Ausschüssen Produktgruppe: 11.01 Verwaltungsmanagement 1. Beschlussvorschlag: a) Nachfolgebesetzung im Jugendhilfeausschuss Die Stadtvertretung wählt als Nachfolge für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Andreas Schulte Herrn Johannes Trippe, Arpe, zum stimmberechtigten Mitglied für den Jugendhil- feausschuss. Als persönliche Stellvertreterin wird Frau Eva Schütte-Söntgerath, Nordenau, bestellt. b) Nachfolgebesetzung im Technischen Ausschuss Die Stadtvertretung bestellt als Nachfolge für das ausgeschiedene stellvertretende Aus- schussmitglied Franz-Josef Hellermann im Technischen Ausschuss Herrn Professor Dr. Christoph Schäfers, Schmallenberg, als persönlichen Stellvertreter für Herrn Wolfgang Krä- mer, Lenne. c) Nachfolgebesetzung im Bezirksausschuss Bad Fredeburg Die Stadtvertretung bestellt für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Franz-Josef Heller- mann Herrn Jürgen Meyer, Gleidorf, zum Ausschussmitglied für den Bezirksausschuss Bad Fredeburg. Als persönlicher Stellvertreter wird Herr Jürgen Müller-Carmesin, Bad Fredeburg, bestellt. 2. Sachverhalt und Begründung: a) Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss Die Stadtvertretung hatte zu Beginn der Wahlperiode am 03.11.2020 auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Andreas Schulte zum Mitglied für den Jugendhilfeausschuss gewählt; 2 als persönliche Stellvertreterin war Frau Eva Schütte-Söntgerath bestellt. Herr Schulte hat mit Erklärung vom 16.10.2024 auf sein Mandat verzichtet, so dass die Position neu zu besetzen ist. Bei der Mitgliedschaft von Herrn Schulte im Jugendhilfeausschuss handelte es sich gem.§ 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII um den 3/5...