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Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 05.12.2024

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 05.12.2024.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1093 Datum: 05.11.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Kämmerei, Finanzbuchhaltung Frau Radmacher Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Erlass einer Steuerrichtlinie zur Einführung eines Tax Compliance Manage- ment Systems (TCMS) Produktgruppe: 11.05 Finanzmanagement und Rechnungswesen 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung vor, die anliegende Steuer- Richtlinie (Tax Compliance Management Richtlinie) zu beschließen. 2. Sachverhalt und Begründung: Die öffentliche Hand ist wie jeder Steuerpflichtige gesetzlich verpflichtet, vollständige und richtige Steuererklärungen abzugeben. Aufgrund der Komplexität im Steuerrecht kann es trotz größter Sorgfalt bei der Abgabe von Steuererklärungen zu Fehlern kommen. Insbeson- dere betrifft die Steuerpflicht folgende Steuerarten: • Lohnsteuer z.B. Erfüllung der Arbeitgeberverpflichtungen; Besteuerung von Arbeitseinkommen, Sachbezügen und geldwerter Vorteil • Umsatzsteuer z.B. Besteuerung des umsatzsteuerlichen Unternehmensbereichs, Besteuerung von Wa- ren und Dienstleistungen aus dem Ausland (Wechsel der Steuerschuldnerschaft, inner- gemeinschaftlicher Erwerb), Vorsteuerkorrektur § 15 a UStG • Körperschafts- und Gewerbesteuer z.B. Besteuerung der Gewinne Betriebe gewerblicher Art, wertechte Gewinnausschüttun- gen • Einkommenssteuer z.B. Steuerabzug nach §§ 48 bis 48 d bei Bauleistungen, Kapitalertragssteuer bei Betrie- ben gewerblicher Art, Ausländersteuer gem. § 50 a EStG 2 Mit einem Anstieg von Sachverhalten, die der Besteuerung unterliegen sowie die Ausweitung der Pflichten zur elektronischen Datenübermittlung, steigt das Risiko einer nicht vollständi- gen Steuererklärung. Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten ist somit noch stärker als bisher ...