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Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 05.12.2024

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 05.12.2024.

Textauszug

Anlage 5 zur Niederschrift Sehr geehrter Bürgermeister, Plett, Dicke und Damen und Herren der Verwaltung Anfang Bedanken bei allen von der Verwaltung für die letzten vier Jahre Zusammenarbeit Man weiß ja nicht ob man nächstes Jahr nochmal reden kann Heute zwei Teile Haushalt kurzer Rückblick Der Haushalt an sich mit seinen hohen Investitionen und vorsichtigen Kalkulationen für die folgenden Jahre ist für uns zustimmungsfähig. Leider werden wir aber dem Haushalt aus einem Grund heraus nicht zustimmen können, es geht hierbei um die Gewerbesteuer und dabei um den einheitlichen Hebesatz. Genau diesem werden wir nicht zustimmen. Wir halten das für zutiefst unsozial und reine Klientelpolitik. Bei einem einheitlichen Gewerbesteuersatz führt es zu einer großen Ungleichbehandlung in der Bevölkerung. Ich will das begründen warum wir außer, wir außer wir stimmen getrennt, ab einmal über die Grundsteuer und einmal über den Rest des Haushaltes, den Haushalt wegen den Einheitlichen Hebesätzen komplett ablehnen. Mit einem differenzierten Hebesatz der Grundsteuer B würde der aufkommensneutrale Hebesatz - Wohnen 472% Punkte betragen und der Hebesatz – Gewerbe 725% Punkte, wie in der Vorlage X/1080 beschrieben. Um im Bereich der Gewerbeimmobilien zu einer Aufkommensneutralität zu kommen, geht das nur mit differenzierten Hebesätzen, da die Gewerbeimmobilien im Rahmen der Grundsteuerreform im Durchschnitt geringer bewertet wurden als zuvor. Das im Einzelfall mal ein Gewerbetreibender mehr bezahlen muss ist vollkommen klar da es von sehr vielen Faktoren abhängt, wieso sich der neue Messbetrag geändert hat. Nur durch die differenzierten Hebesätze ist gewährleistet das sich die Wohnimmobilien zum einen und die Gewerbeimmobilien zum andern jeweils Aufkommensneutral darstellen. Eine Angst vor möglichen Verfassungsklagen ist unbegründet da die Verfassungsgerichte Land oder Bund in den letzten Jahrzehnten niemals eine Steuer Rückwirkend aufgehoben haben, sondern maximal die Verfassungswidrigk...