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Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 05.12.2024.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1088 Datum: 25.10.2024 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Erlass einer Satzung über die Abweichung von Herstellungsmerkmalen gem. § 9 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung für die Straße "Pfarrer-Ernst- Straße" in Schmallenberg Produktgruppe: 54.01 Öffentliche Verkehrsflächen und -anlagen 1. Beschlussvorschlag: Der technische Ausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Abweichungssatzung gem. § 9 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schmallenberg als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Gemäß § 9 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schmallenberg gelten Stra- ßen als endgültig hergestellt, wenn sie die Herstellungsmerkmale Fahrbahn mit Unterbau und Decke, beidseitige Gehwege sowie Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen aufweisen. Die bautechnisch fertig gestellt Straße „Pfarrer-Ernst-Straße“ in Schmallenberg weist aufgrund der fehlenden Gehwege Abweichungen von den in der Satzung festgelegten Herstellungsmerkmalen auf. Damit die Straße aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht als endgültig hergestellt gilt, ist der Erlass einer Abweichungssatzung gem. § 9 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schmallenberg notwendig. Die Abweichungssatzung bezieht sich auf die Straße „Pfarrer-Ernst-Straße“ bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Schmallenberg, Flur 16, Flurstück 416.