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Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 27.03.2025.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1148 Datum: 12.02.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Bad Fredeburg Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Bauordnungsamt/Verwaltungsaufgaben, Denk- Frau Hennecke malschutz Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Bauordnungsamt Bauordnungsamt/Verwaltungsaufgaben, Denkmalschutz TOP: Neufassung der Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Bad Frede- burg (betreffend Dachflächenfenstern und Photovoltaik- und Solarthermiean- lagen) Produktgruppe: 52.01 Bauaufsicht 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Fredeburg und der Technische Ausschuss empfehlen der Stadtvertre- tung folgende Beschlussfassung: Die Stadtvertretung Schmallenberg beschließt den der Anlage zur Vorlage X/1148 beigefüg- ten Entwurf als Neufassung der Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Bad Fredeburg, welche am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt. 2. Sachverhalt und Begründung: Die Gestaltungssatzung der Stadt Schmallenberg vom 01.01.2020 soll neugefasst werden. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Aktuell stehen folgende Änderungen und Ergänzungen an: Allgemein wird in die Satzung der Passus eingefügt: Ein RAL-Farben Register sowie die DIN EN 12326 für den Bereich Schiefer im Rathaus der Stadt Schmallenberg ausgelegt und einsehbar. 2 Regelung Dachflächenfenster Zone I, § 5 Abs. 3 alt neu e) e) Liegende Dachflächenfenster oder Liegende Dachflächenfenster oder Fenster- Fensterverglasungen in der Dachfläche, verglasungen in der Dachfläche, ausge- ausgenommen Dachluken für notwendi- nommen Dachluken für ge Dachausstiege, sind im einsehbaren notwendige Dachausstiege, sind im einseh- Bereich nur zulässig, wenn deren An- baren Bereich nur zulässig, wenn deren zahl pro Dachfläche nicht mehr als 2 be- Anzahl pro Dachfläche nicht mehr trägt und die einzelne Verglasung keine als 2 beträg...