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Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 27.03.2025

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 27.03.2025.

Textauszug

S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1161 Datum: 25.02.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: Amt für Bildung, Kultur und Herr Potthast II Sport/Schulangelegenheiten II, Sport, Städte- partnerschaften Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulangelegenheiten II, Sport, Städte- partnerschaften Tiefbauamt TOP: Gewährung von Zuschüssen für die Erneuerung von Kunstrasenplätzen - FC Arpe/Wormbach Produktgruppe: 42.01 Sportanlagen und -förderung 1. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haus- haltsmittel, dem FC Arpe / Wormbach e.V. im Jahr 2026 für die Erneuerung des Kunstrasen- platzes einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Kosten, maximal 200.000 €, zu gewähren. 2. Auswirkungen auf den Haushalt: Aufwand/Auszahlung: Produkt: Verbuchung: Nr. 420101 Konto: Jahr: 200.000,00 € Text ☐ Ergebnisplan 78180 2026 Ertrag/Einzahlung: Maßnahme: ☒ Finanzplan 709 ☒ Mittel stehen als Verpflichtungsermächtigung zu Auswirkungen auf Folgejahre: Lasten HH-Jahr 2026 zur Verfügung ☐ Mittel stehen nicht bzw. nicht in ausreichender Abschreibungsaufwand: NKF-Nutzungsdauer (Jahre): Höhe zur Verfügung Deckungsvorschlag: 10.000,00 € 20 Jahre 2 3. Sachverhalt und Begründung: Der BSSK hatte in seiner Sitzung am 21.03.2023 beschlossen, für die zukünftige Instandset- zung von Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet einen Zuschuss in Höhe von 75 % der jeweiligen Auftragssumme in Aussicht zu stellen und in den Haushaltsplanberatungen zu berücksichti- gen (Vorlage X/663). Die konkrete Zuschussgewährung an den jeweils ausführenden Sport- verein obliegt weiterhin der Beschlussfassung der politischen Gremien. In seiner Sit...