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Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 03.07.2025.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. X/1206 Datum: 19.05.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Bezirksausschuss Schmallenberg Technischer Ausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: III Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung Herr Beste Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Amt für Stadtentwicklung Amt für Stadtentwicklung/Bauleitplanung TOP: Bebauungsplan Nr. 175 "Aufm Hahnenborn", Ortsteil Schmallenberg - Prüfung und Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB - Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung / Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Produktgruppe: 51.01 Räumliche Planung und Entwicklung 1. Beschlussvorschlag: Der Bezirksausschuss Schmallenberg / Technische Ausschuss schlägt der Stadtvertretung Schmallenberg folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung Schmallenberg stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/1206 zu und beschließt für die vorab gem. der erfolgten Abwägung auszufertigende Entwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“, Orts- teil Schmallenberg, die öffentliche Auslegung respektive Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. 2. Sachverhalt und Begründung: Über die Hintergründe, Inhalte und Zielsetzungen des Planungsvorhabens „Aufstellung Be- bauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“, Ortsteil Schmallenberg“, wurden die betroffenen, o.a. Ausschüsse sowie der Stadtrat im Rahmen des von diesem am 28.09.2023 gefassten verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschlusses umfassend informiert. Zum grundlegenden Sachverhalt wird daher an dieser Stelle auf die Ausführungen in der betreffenden Verwaltungsvorlage X/767 v. 11.08.2023 (Aufstellungsbeschluss) 2 verwiesen. Ziel der Planungsmaßnahme ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet der Gebietskategorie „Reines Wohngebiet“ gem. § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Neben d...