Vorlagendokument
Sitzung
Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 20.11.2025.
Textauszug
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. XI/12 Datum: 03.11.2025 Vorlage der Verwaltung für: Abstimmergebnis Ja Nein Enth. Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat: Amt: Sachbearb.: II Finanzabteilung/Steuern, Abgaben, Beiträge Frau Padberg Beteiligte Ämter: Sichtvermerk: I II III gesehen: Finanzabteilung TOP: Abwassergebühren für das Jahr 2026 - Erlass des 3. Nachtrags der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Produktgruppe: 53.01 Ver- und Entsorgung 1. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung vor: Die Stadtvertretung beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des 3. Nachtrags der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg als Satzung. 2. Sachverhalt und Begründung: Zur Deckung der Aufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserentsorgung“ werden Benutzungsgebühren erhoben. Gebühren sind gem. § 6 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) kostendeckend zu kalkulieren. Der Kalkulationszeitraum soll maximal 3 Jahre betragen. Zuletzt wurden die Abwassergebühren im Jahr 2022 für den Zeitraum 2023 – 2025 neu kalkuliert. Auch für die nun anstehende Kalkulation wird erneut ein dreijähriger Zeitraum gewählt. Damit ist sichergestellt, dass zumindest für die drei Kalkulationsjahre Gebührenstabilität zugesi- chert werden kann. Für die Jahre 2026 – 2028 wurde die als Anlage 2 beigefügte Kalkulation erstellt. Insgesamt ist mit steigenden Aufwendungen zurechnen. Der Ruhrverband teilte zum Zwecke der Kalku- lation die voraussichtliche Entwicklung des Klärkostenbeitrages (A-Beitrag) sowie des Son- derbeitrages (B-Beitrag) mit. Es muss mit kontinuierlich steigenden Kosten gerechnet wer- den. Die Kostenschätzung berücksichtigt die Aspekte der Inflation, Tarifsteigerungen sowie die Investitionskosten in das Kanalleitungsnetz. 2 Gem. § 6 KAG NRW sollen entstandene Unterdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre au...