Anlage 2 - Gebührenübersicht

Gremium: Stadtvertretung Sitzung: 20.11.2025 TOP 9: Friedhofsgebühren für das Jahr 2026

Sitzung

Dieses Dokument stammt aus der Sitzung Stadtvertretung vom 20.11.2025.

Textauszug

Anlage 2 zur Vorlage XI/15 Aktuell gültige Friedhofsgebühren I. Erwerb von Nutzungsrechten 1. Für ein Wahlgrab – Personen über 5 Jahren – je Stelle 1.152,00 € 2. Für ein Urnenwahlgrab 1.152,00 € 3. Für ein Reihengrab – Personen über 5 Jahren – 693,00 € 4. Für ein Reihengrab – Personen unter 5 Jahren (Kindergrab) – 457,00 € 5. Für ein Urnenreihengrab 693,00 € 6. Für ein anonymes pflegefreies Urnenreihengrab (Grabfeld D) - 519,00 € 7. Für eine Urnenreihenkammer – 1 Stelle 866,00 € (Nutzungszeit 30 Jahre) II. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern Je Stelle und Jahr 27,00 € III. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Urnenwahlkammern – je Kammer und Jahr 27,00 € IV. Benutzung der Leichenkammer bis zur Bestattung 152,00 € V. Benutzung der Friedhofskapelle 309,00 € VI. Mitnutzung einer Grabstelle durch ein Haustier 100,00 € VII. Grabbereitung und Zufüllen des Grabes einschl. Aufbewahrung und Überführung des Sarges mit Transportwagen von der Friedhofskapelle bis zum Grab bei 1. Personen über 5 Jahren 550,00 € 2. Kinder unter 5 Jahren (Kindergrab) 385,00 € 3. Urnen 165,00 € VIII. Bestattung in einer Urnenkammer 67,50 € IX. Umbettungen 1. Für die Umbettung (Ausgrabung und Wiederbestattung einer Leiche innerhalb des Friedhofes) bei a. Personen über 5 Jahren 1.652,00 € b. Kinder unter 5 Jahren 1.156,00 € 2. Für die Umbettung einer Urne 495,00 € 3. Aus einer Urnenkammer 135,00 € X. Ausgrabungen 1. Für die Ausgrabung einer Leiche bei a. Personen über 5 Jahren 1.101,00 € b. Kinder unter 5 Jahren 771,00 € 2. Für die Ausgrabung einer Urne 330,00 € XI. Ausgleichsgebühr für die vorzeitige Aufgabe des Nutzungsrechts je Stelle und Jahr (berechnet auf die Restlaufzeit bis zum Ende der Ruhezeit) 31,00 € XII. Für die Bestattung (Grabbereitung) von Haustieren sind die tatsächlich entstehenden Kosten zu erstatten.